04.02.01.10 (Berlin/Brandenburg) Erstellung von Anwendungslösungen mit Standardsoftware
- Laufende Nr
- 147
- SYS_1
- 04
- SYS_2
- 04.02
- SYS_3
- 04.02.01
- SYS_4
- 04.02.01.10
- ORGEINHEIT
- Anwendungsorientierte Informationsverarbeitung
- UNB
- Informationsverarbeitung und Organisation
- AUFGFAM
- Anwendungsspezialist / Berater / Umsetzer
- ERAAA
- Erstellung von Anwendungslösungen mit Standardsoftware
- Tarifgebiet
- Berlin/Brandenburg
- BAY
- BER
- BRB
- E 7
- BW
- Mitte
- NRW
- NS
- NV
- SAC
- SAH
EA
Erstellen von abgegrenzten Anwendungsprogrammen
Realisieren kundenspezifischer Anwendungsprogramme (z.B. mathematische oder kaufmännische Anwendungen, Multimedia-Anwendungen) zur Bewältigung / Lösung betriebswirtschaftlicher / technischer / organisatorischer Problem- stellungen unter Verwendung im Unternehmen vorhandener Standardsoftware, gängiger Softwaretools und Programm- bibliotheken. Berücksichtigen und ggf. Anpassen bekannter Schnittstellen und Gestalten anwendungsgerechter Oberflächen. Erfassen und Analysieren der vom Kunden beschriebenen fachlichen Anforderungen und Abklären des Leistungsspektrums mit Auftraggebern. Auf dieser Basis IT-seitiges Pflichtenheft erstellen und mit Auftraggebern und Anwendern abstimmen. Umsetzen des Pflichtenheftes in fehlerfreie lauffähige Software, ggf. unter Verwendung von / Einbindung in Standardsoftware und Test der erstellten Programme. Dabei Zwischenstände erläutern und abstimmen. Übergabe der Anwendungsprogramme zur Abnahme durch den
Kunden. Bei Bedarf Anpassungen vornehmen und zum produktiven Einsatz installieren. Erstellen der Dokumentation.
Pflegen und Anpassen von Anwendungsprogrammen
Pflege und Anpassen von vorhandener Anwendungssoftware entsprechend dem Vorgehen bei der Erstellung von Anwendungsprogrammen. Beheben von Fehlern und Störungen bei laufender Anwendung.
Beraten und Schulen / Einweisen von Anwendern
Anwender unterstützen und schulen/einweisen. Beraten der Anwender bezüglich Leistungsfähigkeit und optimaler Nutzung der Programme im laufenden Betrieb.